Mittelstandsoffensive 22 - für mehr Luft zum Atmen

Datum des Artikels 11.01.2022

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) hat eine „Mittelstandsoffensive 22“ vorgelegt. „Unser Ziel ist es, den Mittelstand in der Corona-Pandemie zu stärken“, begründet Prof. Dr. Götz Wiese MdHB, Vorsitzender der MIT Hamburg, den Vorstoß: „Unsere Betriebe in Hamburg liegen seit zwei Jahren in Corona-Fesseln. Was sie – bei aller nötigen Vorsicht – jetzt brauchen, ist ein Befreiungsschlag.“ Die Unternehmen wollten keine Hilfen, sondern wieder frei wirtschaften, soweit dies für Kunden und Mitarbeiter möglich ist. „Aus diesem Grund wollen wir den Umgang mit der Pandemie in der Betriebspraxis erleichtern. Die Betriebe sollen mit weiteren steuerlichen und bürokratischen Erleichterungen wieder durchstarten. Davon profitieren alle.“

Die Lage ist für die in Hamburg traditionell besonders wichtigen Bereiche Einzelhandel, Gastronomie und Veranstaltungen oftmals prekär. Viele Unternehmen stehen mit dem Rücken an der Wand. Hier sind praxistaugliche Erleichterungen besonders gefragt. Die Pflicht zur Kontrolle sämtlicher Kunden im Einzelhandel muss entfallen. „Derartige Kontrollen sind mit hohem Aufwand für die Unternehmen verbunden. Praxisgerechter wäre eine Stichprobenregelung, die dokumentiert werden muss“, schlägt Wiese vor. Die Kontrolle könnte durch ein Foto in der Corona-App erleichtert werden. So müsste kein Lichtbild¬ausweis mehr vorgezeigt werden. „Nutzer der Corona-App sollten die Möglichkeit haben, der Speicherung ihrer Impfdaten bei Geschäften und Restaurants zustimmen zu können, um Einlassprozesse zu beschleunigen. Dafür ist eine weitere Verbesserung der Corona-App erforderlich.“

Aus Sicht der MIT Hamburg muss der Staat den Unternehmen auch steuerlich entgegenkommen: „Die Fristen für die Steuererklärung 2020 müssen erneut verlängert werden“, so Wiese. „An erster Stelle muss aber die kalte Progression vollständig abgeschafft werden. Dazu muss die aktuelle hohe Inflationsrate im Einkommenssteuertarif 2021 berücksichtigt werden. Sonst droht trotz Gehaltserhöhungen ein Kaufkraftverlust. Außerdem: Verluste müssen steuerlich besser mit Gewinnen aus der Vergangenheit verrechnet werden können, um den Unternehmen Liquidität zu verschaffen.“

Hier der Beschluss des Bundesvorstands im Einzelnen