Verbandsklage beschränken: Die MIT in Hamburg fordert Planungssicherheit

Datum des Artikels 16.07.2019

„Das Verbandsklagerecht lähmt bedeutende Infrastrukturprojekte in Deutschland“ sagt Götz Wiese, Landesvorsitzender der MIT.

Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU (MIT) in Hamburg fordert Planungssicherheit

Die MIT Hamburg begrüßt die Forderung des Bundestagsabgeordneten Dr. Christoph Ploß, das Verbandsklagerecht einzuschränken.


„Das Verbandsklagerecht lähmt bedeutende Infrastrukturprojekte in Deutschland“, sagt Götz Wiese, Landesvorsitzender der MIT. „Zwar ist die Beteiligung der Verbände ein wichtiges Instrument für Rechtsschutz und Transparenz. Aber die Verbandsklagen der Verbände müssen auf das Verfahrensrecht und die ordentliche Beteiligung der Verbände beschränkt werden.“


Matthias Busold, Vorsitzender der MIT in Hamburg-Nord, ergänzt: „Gerade Infrastrukturprojekte ziehen sich in Deutschland zum Teil über Jahrzehnte hin. Wir fordern: Die Verfahren – von Fahrrinnenanpassung und Fehmarnbeltquerung bis Autobahnausbau und Bahntrassen – müssen zügig zum Abschluss kommen können.“


Nach Ansicht der MIT Hamburg hat sich das Verbandsklagerecht zum Blockadeinstrument ausgeweitet: „Wenn ein Infrastrukturprojekt vom Parlament beschlossen worden ist, muss das gerichtliche Verfahren auf eine Kontrolle der Rechtmäßigkeit beschränkt sein. Stattdessen sehen wir immer wieder außerparlamentarische Interessengruppen, die das Verfahrensrecht missbrauchen“, so Busold weiter.


Wiese betont: „Gerade die für Hamburg wichtigen Industrien wie Hafen, Logistik, Energie und Verkehr brauchen Planungs- und Umsetzungssicherheit. Dem steht das Verbandsklagerecht allzu oft im Wege. Bürger und Unternehmen brauchen Planungssicherheit. Der Staat muss handlungsfähig bleiben.“

Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU (MIT) ist mit rd. 25.000 Mitgliedern der stärkste parteipolitische Wirtschaftsverband in Deutschland.
Die MIT setzt sich für die Soziale Marktwirtschaft und für mehr Unternehmergeist in der Politik ein.

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