Mittelstand praxisnah! Whistleblowing ab 50 Mitarbeitern absichern - am 31. Mai, 18 Uhr

Datum des Artikels 23.05.2022

Ein heißes Eisen, das etliche Unternehmen unmittelbar betrifft – womöglich auch Ihres! Die EU-Whistleblower-Richtlinie vom 23.10.2019 sieht vor, dass der deutsche Gesetzgeber ein Hinweisgeberschutzgesetz verabschieden muss – mit der Maßgabe, dass bereits Unternehmen ab 50 Mitarbeitern Hinweisgebersysteme einrichten müssen.

Ein heißes Eisen, das etliche Unternehmen unmittelbar betrifft – womöglich auch Ihres!

„Mittelstand praxisnah! Whistleblowing ab 50 Mitarbeitern absichern“

am Dienstag, 31. Mai 2022 um 18 Uhr im Besenbinderhof 57 a, 20097 Hamburg, direkt am Hauptbahnhof.

Die EU-Whistleblower-Richtlinie vom 23.10.2019 sieht vor, dass der deutsche Gesetzgeber ein Hinweisgeberschutzgesetz verabschieden muss – mit der Maßgabe, dass bereits Unternehmen ab 50 Mitarbeitern Hinweisgebersysteme einrichten müssen. Ziel ist es, Mitarbeiter, die Rechtsverstöße gegen EU-Recht in den Unternehmen feststellen, vor Repressalien zu schützen. Außerdem sollen Prozesse und Strukturen für die Bearbeitung dieser Hinweise implementiert werden. Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz hätte bereits bis zum 17.12.2021 in Kraft treten müssen. Aufgrund der versäumten Umsetzungsfrist hat die EU-Kommission gegen Deutschland bereits ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Die Ampel-Regierung ist nun unter Zugzwang und möchte laut Koalitionsvertrag noch über die Anforderungen der EU-Richtlinie hinausgehen, indem sie den Anwendungsbereich nicht nur auf EU-Recht beschränkt. Insbesondere weil in Kürze mit einem neuen Entwurf des Hinweisgeberschutzgesetzes zu rechnen ist, stellt die Implementierung eines Hinweisgebersystems den Hamburger Mittelstand vor Herausforderungen, die im Fokus des praxisnahen Vortrags stehen. Ausreichend Zeit zum anschließenden Austausch ist gegeben.

Durch die Veranstaltung führt Markus Brinkmann, Partner der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, verantwortlich für den Fachbereich Forensic, Risk und Compliance und Mitglied des BDO Global Forensic Leadership Teams. Brinkmann hat zahlreiche Artikel und Buchbeiträge zu den Themen forensische Ermittlungen im In- und Ausland und Compliance veröffentlicht. Er ist Ombudsmann für einige Unternehmen und betreut Whistleblowing-Verfahren weltweit. Brinkmann, der zudem Beisitzer im Landesvorstand der MIT Hamburg ist, wird folgende Themengebiete ansprechen:

1. Einführung
- Verfahren zur Entdeckung und Verfolgung von Rechtsverstößen in Unternehmen
- Bisherige Praxis zum Hinweisgeberschutz im deutschen Mittelstand
- EU-Whistleblower-Richtlinie 2019/1937 vom 23.10.2019
2. Ausblick
- Hinweisgeberschutzgesetz in Deutschland: Wohin geht die Reise?
- Was bedeutet das Hinweisgeberschutzgesetz für den Hamburger Mittelstand in der praktischen Umsetzung?
3. Praxisbeispiel: Hinweisgebersystem im Mittelstand
4. Austausch

Anmeldung zur Veranstaltung per E-Mail an info [at] mittelstand-hamburg.de.