Vorstoß gegen Subventionitis - ein konstruktiver Beitrag zur Wärmepumpen-Debatte

Datum des Artikels 02.06.2023

Der Hamburger Landesvorstand der MIT hat mit Blick auf die laufende, bundesweit hitzig geführte Diskussion um Wärmepumpen in Wohnimmobilien ein Konzept beschlossen, das unter Federführung des stellvertretenden Vorsitzenden Michael Semder entwickelt wurde. Im Kern geht es um eine flankierende Maßnahme des Staates, mit der dieser sich aber nicht übernimmt: Eindämmung der Subventionitis, stattdessen Finanzierung der Wärmepumpe über eine Grundschuld.

Der MIT-Landesvorsitzende Götz Wiese, zugleich wirtschaftspolitischer Sprecher der Hamburger CDU-Bürgerschaftsfraktion, stellt unseren Debattenbeitrag in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vor. Hier der Link zur Online-Ausgabe (Paywall). In der gedruckten FAZ erschien der Text am 31. Mai 2023.

Die wesentlichen Punkte des Konzepts:
 

Finanzierung von Wärmepumpen ohne Subventionen

Vorschlag:
Jedem Eigentümer einer Wohnimmobilie in Deutschland wird vorbehaltlos eine 100-%-Finanzierung der Modernisierung mittels Wärmepumpe angeboten. Im Gegenzug entfallen jegliche Subventionen. Abgesichert wird diese Finanzierung durch eine Grundschuld, die im ersten Erb- oder Verkaufsfall fällig wird. Bis zur Rückzahlung wird der abgesicherte Betrag zu Refinanzierungskosten des Bundes verzinst.

Hintergrund:
Der Streit um die Wärmepumpen ist voll entbrannt. Klar ist: Die Einsparung von CO2 im Wohngebäudebereich und hier mittels Modernisierung der Heizungen ist notwendig, um die Pariser Klimaziele zu erreichen und die Umwelt zu schützen. Mit dem vorgeschlagenen Konzept können diese Ziele angestrebt, zugleich aber Bürokratie und Subventionen bestmöglich begrenzt werden. Dabei ist es richtig, dass die Immobilieneigentümer die Kosten der Modernisierung tragen, da sich bei ihnen auch die Wertsteigerung niederschlägt. Eine Vermeidung von Subventionen verhindert sowohl die Aufwertung privaten Eigentums mit Steuergeldern als auch Fehlanreize bei der Wahl der Mittel.

Hauptargumente:
Maßgebliche Argumente für diesen Vorschlag sind in praktischer Hinsicht die Vermeidung von Ungerechtigkeiten bei der Vergabe von Subventionen und eines unbeherrschbaren bürokratischen Aufwands zur Bearbeitung (samt Rechtsweg zur Kontrolle) von rund 1 Mio. Anträgen jährlich. In ordnungspolitischer Hinsicht steht dahinter die Überzeugung, dass die Aufwertung des Eigentums Einzelner mit Steuergeldern falsch ist und die Liquidität von Eigentümern bei induzierten Modernisierungsmaßnahmen erhalten werden muss.

Im Einzelnen:
Die Politik hat in der Vergangenheit oft auf Subventionen gesetzt, um den Einsatz von erneuerbaren Energien zu fördern. Jedoch führt die Vergabe von Subventionen oft zu volkswirtschaftlich schädlichen Verzerrungen, zu einer als ungerecht empfundenen Vergabe von Mitteln und zu einer bürokratischen Belastung, die den Staat lähmt und die Umsetzung der Pläne behindert.

In der Diskussion um die Wärmepumpe in Wohnimmobilien ist heute schon absehbar, dass die Frage der Differenzierung zwischen den verschiedenen Gruppen von Eigentümern nicht gelingt und zudem die Bearbeitung von etwa 1 Mio. Anträgen pro Jahr die Verwaltung erheblich belastet. Dem bürokratischen Aufwand schließt sich dabei die Widerspruchs- und Prozesswelle gegen negative Förderbescheide an.

Um die Anzahl der bearbeiteten Subventionsanträge zu ermitteln, haben wir folgende Annahmen getroffen:

  • Anzahl Wohngebäude: 19 Mio. (Stand 2020, Quelle: Statista)
  • Durchschnittliche Lebensdauer einer Heizung: 15 Jahre (Quelle: co2online)
  • Antragsquote von 80 % der Betroffenen: 15,2 Mio. Anträge in 15 Jahren = ca. 1 Mio. Anträge pro Jahr

Deshalb soll allen Eigentümern von Wohnimmobilien eine Grundschuld in Höhe der tatsächlichen Anschaffungs- und Einbaukosten der Wärmepumpe angeboten werden. Auf diese Weise wird eine einkommens- und liquiditätsunabhängige Umsetzbarkeit der Modernisierung unterstützt. Die Grundschuld wird bei der KfW aufgenommen und ist unabhängig von der Bonität des Eigentümers. Eine Prüfung von Subventionsvoraussetzungen entfällt somit, was die bürokratische Belastung deutlich reduziert.